Nein, es wurde leider gestrichen.

Im Sozialgesetzbuch SGB, dem alle gesetzlich Krankenkasse verpflichtet sind, steht im § 12:

 

Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; ..

 

Das ist durchaus sinnvoll. Wenn jemand in Not geraden ist, tritt die Gemeinschaft ein.

 

Hinweis: ausreichend ist Schulnoten 4 

 

Da die Sauerstofftherapie und andere Methoden, die einen systematischen Ansatz haben und damit mehr als ausreichend bieten, kommen gesetzlich Versicherten nicht zu Gute.

 

Im Gegensatz dazu steht die Leistung im Hufeland-Katalog und bei entsprechenden privatärztlichen Vertrag bezahlen Privatkassen diese mit 1,8 Satz nach GOÄ 606A.

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